Dienstleistungen
Neuwahl des Integrationsbeirats
Bewerbung für die Gruppe der Eingebürgerten oder Aussiedlerinnen und Aussiedler im Integrationsbeirat
Wir benötigen einen geeigneten Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Eingebürgerten oder zur Gruppe der Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Übliche geeignete Nachweise sind eine Einbürgerungsurkunde oder ein Vertriebenenausweis, aber auch andere Nachweise werden geprüft und ggf. akzeptiert.
Da zu den genannten Gruppen auch direkte Nachfahren von Eingebürgerten oder Aussiedlerinnen und Aussiedlern gezählt werden, werden auch entsprechende Nachweise zu den eigenen Eltern geprüft und ggf. akzeptiert.
Die Bewerbungsfrist endet am 5. Oktober 2026
Der Integrationsbeirat der Stadt Regensburg wird im Herbst/Winter 2026 neu gewählt.
Für die nächste sechsjährige Amtszeit sind sechs Sitze für Eingebürgerte sowie drei Sitze für Aussiedlerinnen und Aussiedler zu besetzen.
Die Mitglieder dieser zwei Gruppen werden durch den Stadtrat der Stadt Regensburg berufen. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat hierzu einen Vorschlag auf Basis der eingegangenen Bewerbungen vor.
Über diese Anwendung können Sie sich für die Gruppe der Eingebürgerten oder die Gruppe der Aussiedlerinnen und Aussiedler bewerben.
Für die Antragstellung ist keine Authentifizierung über eine BayernID oder BundID erforderlich.
Der Zeitraum für die Bewerbung läuft vom 24. August bis 5. Oktober 2026.
§ 4 Integrationsbeiratssatzung - IBS
77.3 - (93047) Maximilianstraße ...
Amt für Integration und Migration
Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
(0941) 507-3772
(0941) 507-1779
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