Jeder ältere gesetzlich Versicherte erhält einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation, die Auskunft über die jeweiligen Rentenansprüche gibt. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Planung der Altersvorsorge. Allerdings sind die dort enthaltenen Fakten nicht für jeden ausreichend transparent. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wohin man sich wenden kann, um eine verständliche Interpretation dieser Renteninformation zu erhalten.
Um einen Anspruch auf die reguläre Altersrente zu erwerben, ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren – auch Wartezeit genannt – erforderlich. Auch Kindererziehungszeiten zählen. Voraussetzung ist, dass ein bestimmtes Alter erreicht ist. Seit 2012 steigt die Altersgrenze kontinuierlich von 65 auf 67 Jahre.
Für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge geleistet haben, und für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Jahre), gibt es spezielle Konditionen. Wer Genaueres wissen möchte, zum Beispiel über die Zeiten, die dabei im individuellen Fall anrechenbar sind, mit welchen Abschlägen der Versicherte rechnen muss, wenn er die Rente mit 63 in Anspruch nehmen möchte, oder ob sich Abschlagszahlungen rentieren, der sollte beim Versicherungsamt einen Termin vereinbaren (siehe Infokasten).
Wenn die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), in der – analog zu einem laufenden Arbeitsverhältnis – ca. die Hälfte der Beitragskosten vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Im Normalfall geschieht das automatisch durch die jeweilige Krankenversicherung. Ob ein Anspruch besteht, wird bei der Stellung eines Rentenantrags von der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse aufgrund der durch das Versicherungsamt über gesicherte Datenleitung übermittelten Meldung zur Krankenversicherung der Rentner geprüft.