Registrierungspflicht für kurzzeitig vermietete Wohnungen

Einführung wird derzeit vorbereitet

Anders als derzeit von einigen Plattformen dargestellt, wird die Registrierungspflicht für kurzzeitig vermietete Wohnungen in der Stadt Regensburg nicht bereits im Mai eingeführt. Ein konkreter Starttermin wird derzeit vorbereitet und zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Die Registrierungspflicht ist Teil der europäischen Vorgaben zur besseren Transparenz und Kontrolle von Kurzzeitvermietungen, insbesondere über digitale Plattformen. Ziel ist es, Wohnraummissbrauch einzudämmen, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Verfügbarkeit von Wohnraum für die Bevölkerung langfristig zu sichern.

Die Stadt arbeitet derzeit intensiv an den technischen und organisatorischen Voraussetzungen, darunter die Einrichtung eines digitalen Registrierungsportals sowie klare Informationsangebote für Vermieterinnen und Vermieter.

Bis zur Einführung der neuen Regelung gelten weiterhin die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Stadt Regensburg wird alle betroffenen Akteure frühzeitig über den neuen Zeitplan sowie die konkreten Anforderungen informieren.

Weitere Informationen werden in Kürze auf der offiziellen Website der Stadt veröffentlicht.

30. April 2026

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