Altstadtsanierung
in einer 2000-jährigen Stadt

Wichtiges Instrument zum Erhalt des als Welterbe definierten Areals „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ ist die in Regensburg bereits seit langem mit großer Sorgfalt durchgeführte, nachhaltige Altstadtsanierung.

Seit 1945 ist die Regensburger Altstadt die einzige erhaltene mittelalterliche Großstadt Deutschlands. In der Nachkriegszeit ergaben sich daraus zwei denkmalpflegerische Problemkreise: zum einen die Schaffung einer vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten attraktiven Innenstadt, zum anderen die Verbesserung der Lebensbedingungen der Altstadtbewohner. Während andernorts großflächige Kriegszerstörungen zu einer Neubebauung in verändertem Maßstab führten, galt es in Regensburg, die bereits bestehenden, oft Jahrhunderte alten Wohnquartiere zu sanieren.

Diese Doppelaufgabe führte ab den Fünfzigerjahren zu einem Konflikt zwischen Stadterneuerung auf der einen und Bewahrung der historischen Bausubstanz auf der anderen Seite. Die ab Beginn der Fünfzigerjahre durchgeführte Sanierung der Regensburger Altstadt galt als nationale Aufgabe. Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung – Landesgruppe Bayern entwickelte 1956/57 entsprechende Leitlinien. Als Ziel wurde damals formuliert, die bestehenden Außenmauern und Proportionen der Gebäude zu erhalten und als Grundlage für die weiteren Planungen zu verwenden. Auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den vorhandenen Gebäudestrukturen wurde angemahnt.

Durch die Verabschiedung des Städtebauförderungsgesetzes 1971 und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 1973 verbesserte sich die gesetzliche Grundlage von Stadtsanierung und Denkmalschutz. Vor allem wurden für den Schutz und die Erhaltung von Baudenkmälern rechtlich verbindliche Kriterien formuliert. Höchste Priorität im Denkmalschutz hat seit 1974 der Schutz des Einzelobjekts, wobei Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung auf gesetzlicher Basis durchgeführt werden.

 

Allgemeine Ziele

Dabei geht es nicht nur darum, Regensburg als ein über zwei Jahrtausende hinweg gewachsenes historisches Ensemble zu konservieren; vielmehr sollen Bewohner und Besucher die gebaute Substanz früherer Epochen als integralen Bestandteil eines lebendigen Stadtmechanismus erfahren können. Daher hat der Stadtrat 1977 mehrere Sanierungsgrundsätze beschlossen:

a. Die Erhaltung der historischen Altstadt in ihrer groß- und kleinräumlichen Gestalt ist oberstes Ziel.
b. Die Struktur der Flächennutzung in der Altstadt ist zu wahren.
c. Bestehende Wohnnutzungen haben grundsätzlich Vorrang. Sie dürfen nicht von anderen Nutzungen verdrängt werden.
d. Die kleinräumige Eigentümerstruktur soll bestehen bleiben.
e. Die Existenzfähigkeit von Läden sowie kleinerer Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist zu sichern.

Etwa die Hälfte aller Anwesen im für die Nominierung definierten Ensembles "Altstadt Regensburg mit Stadtamhof" ist zwischenzeitlich baulich saniert. Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag bisher in der westlichen Altstadt. Durch die förmliche Festsetzung von Sanierungsgebieten in Stadtamhof und nördlich der Ostengasse (Areal Donaumarkt) werden sich zukünftig die Aktivitäten in den östlichen und nördlichen Altstadtbereich verlagern.

 

Einzelmaßnahmen zur Erhaltung des Stadtbildes

Parallel zur eigentlichen Altstadtsanierung (siehe oben) entwickelt die Stadt seit Jahrzehnten Konzepte zur Erhaltung und Verbesserung des Stadtbildes. Folgende Aspekte erfahren derzeit eine besondere planerische Aufmerksamkeit:

a. Neuordnung und Neugestaltung der öffentlichen Räume
b. Entwicklung einer Verbindung von der Altstadt zum Hauptbahnhof,
c. Entwicklung eines Konzepts „Stadt am Fluss“ zwischen der Eisernen Brücke und dem ehemaligen Schlachthofareal,
d. Entwicklung eines umfassenden Sanierungskonzepts für die 850 Jahre alte Steinerne Brücke
e. Entwicklung eines Stadtlichtkonzepts unter Einbeziehung der Altstadt
f. obligatorische Beratung bei Fassadenrenovierungen und bei der farblichen Neufassung von Gebäuden durch eine Expertenkommission,
g. Prüfung aller wesentlichen Um- und Neubauten im Ensemblebereich durch einen unabhängigen Gestaltungsbeirat

 

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