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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

 

Nr. Gegenstand der Sondernutzung Dauer Gebühr in
Euro
1. Baustelleneinrichtungen (wie z.B. Baustofflagerungen, Aufstellen von Bauzäunen, Gerüsten, Maschinen, Errichtung von Absperrungen)
  a) bis 10 m² für jede angef. Woche 3,30
  b) über 10 m² bis 30 m² für jede angef. Woche 5,00
  c) über 30 m² bis 50 m² für jede angef. Woche 6,60
  d) für jede weiteren angefangenen 50 m² für jede angef. Woche 6,60
  e) Container Stück für jede angef. Woche 5,50
2. Unterirdische Leitungen (z.B. Rohr- und Kabelleitungen)
  je lfdm bis 30 cm Durchmesser jährlich 0,90
  über 30 cm Durchmesser jährlich 1,10
3. Oberirdische Leitungen (z.B. Überspannungen)
  a) vorübergehend je Anlage monatlich 10,00
b) dauernd je lfdm jährlich 5,50
4. Gruben und Schächte (ausgenommen Kellerlichtschächte)
  je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche jährlich 3,30
5. Gleisanlagen
  je lfdm jährlich 3,30
  je m² jährlich 3,30 
6. Stufen, Erker, Balkone, Vordächer u.ä.
7. Markisen u.ä. (max. Ausladungsfläche)
  je m² jährlich 2,20 
8. Warenautomaten, Schau- und Ausstellungskästen
  a) bis 0,2 m² Ansichtsfläche jährlich 20,00 
  b) über 0,2 m² bis 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 33,00 
  c) über 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 54,00 
9. Abstellen von Fahrzeugen, soweit nicht Halten oder Parken i.S. der StVO
a) Omnibusse, Lastwagen, Zugmaschinen je Fahrzeug monatlich 33,00 
b) Personenwagen, Motorräder je Fahrzeug monatlich 13,00 
c) Anhänger je Fahrzeug monatlich 13,00 
10. Spruchbänder, Werbefahnen, Fahnenmasten je Stück wöchentlich 6,60 
11. Werbeanlagen am Ort der Leistung (z.B. Transparente, Neonschriften, angestrahlte Werbeschriften)
a) bis 0,6 m² Ansichtsfläche jährlich 33,00 
b) über 0,6 m² bis 1,0 m² Ansichtsfläche jährlich 55,00 
c) für jeden weiteren angefangenen m² Ansichtsfläche jährlich 6,60 
12. Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Bewirtung von Gästen (Freisitze), Stehtische
  je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche Saison 15,00 
13. Warenauslagen
  je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche jährlich 15,50 
14. a) Informationsstände, Basare (Parteien, Vereine, religiöse und soziale Einrichtungen) Stück täglich 3,30
b) kommerzielle Werbe- und Informationsstände Stück täglich 28,00 
  c) Plakatständer Stück täglich 1,40 
  d) Dreieckständer (Anliegergebrauch) Stück jährlich 84,00 
  e) Hinweisschilder Stück täglich 0,90 
  f) Baugerüst, -Bauzaunwerbung, Werbebanner, Großflächenwerbung (auch angestrahlt) m² wöchentlich 3,90 
g) Fahrradständer mit Fremdwerbung Stück jährlich 11,00 
15. Verteilen von Werbezetteln, Werbematerial u.a.
  je Verteiler täglich 16,50 
16. Verkaufsstände
a) kurzfristig je Anlage täglich 18,50 
b) bis zu 2 Wochen je Anlage wöchentlich 100,00 
c) dauernd je m² jährlich bis 440,00 
17. Uhrensäulen, Werbeuhren, Reklamesäulen je Anlage jährlich 66,00 
18. Straßenmusikanten
  Einzelperson täglich 3,30 
  Gruppe täglich 6,60 
19. Unter- und Überbauungen je m² jährlich bis 100,00 
20. Erdanker jeglicher Art je Stück auf Dauer bis 750,00 
21. Zeitungsautomaten je Stück jährlich 22,00 
22. Veranstaltungen im Stadtgebiet je Platz und Straße täglich bis 165,00 
23. Sonstige Sondernutzungen täglich bis 1.000,00