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Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gem. DIN 18916
  • Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
  • Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: vier Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
  • Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch
  • je 100 m² je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
  • Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
  • Aufforstung mit standortgerechten Arten
  • 3.500 Stück je ha, Pflanzen drei- bis fünfjährig, Höhe 80-120 cm
  • Erstellung von Schutzeinrichtungen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
  • Anpflanzen von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
  • je 100 m² ein Obstbaum der Sortierung 10/12
  • Einsaat Gras-/Kräutermischung
  • Erstellen von Schutzeinrichtungen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
  • Einsaat von Wiesengräsern und Wiesenkräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut
  • Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege: drei Jahre 

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

  • Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
  • ggf. Abdichtung des Untergrundes
  • Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

  • Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
  • Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
  • Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
  • Entschlammung
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre 

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

  • Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
  • Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
  • eine Pflanze je 2 lfm.
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: zwei Jahre

3.2 Dachbegrünung

  • intensive Begrünung von Dachflächen
  • extensive Begrünung von Dachflächen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre 

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

  • Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
  • Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten
  • Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

  • Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung
  • Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen der Dränagen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr 

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

  • Nutzungsaufgabe
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

  • ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

  • Bodenvorbereitung, ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
  • Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

  • Nutzungsreduzierung
  • Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts
  • bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre