54 |
Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil des Grundstücks, wobei die Südgrenze durch die gedachte Verbindung des südöstlichen Eckpunkts von Flurstück Nr. 53/9 und des südwestlichen Eckpunkts von Flurstück Nr. 60 gebildet wird. |
85/2 |
(Bundesstraße 15): Im Entwicklungsbereich liegt der südöstliche Teil bis hin zu einer gedachten Verbindungslinie zwischen dem südöstlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 403/107 in Richtung Nordosten zur Südwestgrenze des Flurstücks Nr. 85/1. |
137/2 |
Im Entwicklungsbereich liegt nahezu das ganze Flurstück. Ausgenommen ist der westliche Teil bis zur gedachten Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks Nr. 117 in südlicher Richtung. |
191/2 |
(Aubach): Im Entwicklungsbereich liegt der östliche Teil bis hin zur gedachten Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks Nr. 196 in nordwestlicher Richtung. |
403 |
Im Entwicklungsbereich liegt der östliche Teil ab der gedachten Verbindungslinie zwischen dem nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks Nr. 290 und dem Punkt, der durch die Senkrechte auf die Grenze des Flurstücks Nr. 403/107 (Autobahn) entsteht. |
702/2 |
Im Entwicklungsbereich liegt der östliche, von Nord nach Süd verlaufende Teil des Flurstücks, der durch die gedachte Verbindungslinie zwischen der östlichsten Ecke des Flurstücks Nr. 767 und dem nördlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 774/1 vom westlichen Teil getrennt wird. |
728/4 |
Im Entwicklungsbereich liegt der östliche Teil des Grundstücks bis hin zur gedachten Verbindungslinie zwischen dem südöstlichsten Eckpunkt von Flurstück Nr. 774 und dem nordwestlichsten Eckpunkt von Flurstück Nr. 779; desweiteren liegt im Entwicklungsbereich der westliche Teil des Grundstücks bis hin zur gedachten Verbindungslinie zur Westgrenze der Flur-stücke Nr. 1702/8 und 1702/1. |
728/5 |
(Graben): Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil ab der gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 1576 nach Westen. |
787 |
(Bahnlinie): Im Entwicklungsbereich liegt der Teil, der
- im Norden begrenzt wird durch die südliche Grenze der Autobahnbrücke (A 3) über die Bahnlinie Regensburg - München/Passau und
- im Süden begrenzt wird durch die gedachte Verlängerung der Südostgrenze des Flurstücks Nr. 1444/5 in östlicher Richtung bis hin zur Südwestgrenze des Flurstücks Nr. 1124/3.
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881/4 |
Im Entwicklungsbereich liegt der nordwestliche Teil des Flurstücks bis zur gedachten Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks Nr. 1040, Gemarkung Harting, nach Südwesten. |
887 |
Im Entwicklungsbereich liegt der westliche Teil des Grundstücks bis hin zur gedachten Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks Nr. 961 in der Geraden nach Nordosten, bis sie auf die Südgrenze des Flurstücks Nr. 881/4 trifft. |
1008/7 |
(Max-Planck-Straße): Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil des Flurstücks Nr. 1008/7 ab der gedachten Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks Nr. 918/5 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks Nr. 956. Dieses Flurstück wird im Veränderungsnachweis Nr. 448, Gemarkung Burgweinting, des Vermessungsamts Regensburg erst gebildet; dazu gehören auch alle im vorausgehenden Veränderungsnachweis Nr. 437, Gemarkung Burgweinting, für die Straße neu gebildeten und im oben näher bezeichneten Gebiet liegenden Flurstücke; diese Flurstücke werden nicht gesondert aufgelistet. |
1124/2 |
Im Entwicklungsbereich liegt der südliche Teil bis hin zum südlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 1124. |
1124/3 |
Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil bis hin zur gedachten Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks Nr. 1444/5 in östlicher Richtung. |
1031 |
Im Entwicklungsbereich liegt fast das gesamte Grundstück. Nicht einbezogen ist das mit dem Anwesen Hartinger Straße 8 bebaute Hausgrundstück. |
1318/2 |
(Kurzer Weg): Im Entwicklungsbereich liegt der Teil, der
- im Süden begrenzt wird durch die gedachte Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks Nr. 1480 im östlicher Richtung und
- im Norden begrenzt wird durch die gedachte Verbindungslinie zwischen dem südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks Nr. 1331/24 und dem südwestlichsten Eckpunkt des Flurstücks Nr. 1273/8.
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1444/2 |
Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil bis hin zur gedachten Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks Nr. 1444/5 in östlicher Richtung bis hin zur gedachten Südwestgrenze des Flurstücks Nr. 787 (Bahnlinie). |
1451 |
Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil bis hin zur gedachten Verbindungslinie zwischen dem südlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 1452/4 und dem östlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 1470. |
1480/2 |
(Weg): Im Entwicklungsbereich liegt der nordöstliche Teil ab der gedachten Verbindungslinie zwischen dem südlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 1355 und dem Punkt, der durch die Senkrechte auf die Nordgrenze des Flurstücks Nr. 1473 entsteht. |
1558/2 |
Im Entwicklungsbereich liegt nahezu das gesamte Flurstück. Ausgenommen ist der Teil, beginnend am südwestlichsten Punkt des Flurstücks Nr. 1608 bis hin zur gedachten Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks Nr. 1336 in westlicher Richtung. |
1702 |
(Bundesstraße 15): Im Entwicklungsbereich liegt der nördliche Teil des Grundstücks bis hin zur gedachten Verlängerung des Südgrenze des Flurstücks Nr. 1470 in westlicher Richtung. |