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Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg vom 15. Dezember 1994

(geänd. durch Stadtratsbeschluß vom 24. Juli 1997, Stadtratsbeschluß vom 17.12.1998, AMBl. Nr. 34 vom 20. August 2001, Kulturausschussbeschluss vom 14.10.2003)

1. Anmeldung

  1. Mit der Anmeldung kommt zwischen Teilnehmerin/Teilnehmer und der Volkshochschule ein Teilnahmevertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-mail vorgenommen werden. Wenn Sie sich nicht persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden, ist die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis nötig.Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Eine Reservierung für eine Veranstaltung ist nicht möglich. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung eine Veranstaltung bereits belegt sein, werden wir Ihre Anmeldung auf einer Warteliste registrieren und Sie telefonisch verständigen, falls ein Platz frei bzw. wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird.
  2. Angaben, die bei der Anmeldung benötigt werden:
    Veranstaltungsnummer, Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer (tagsüber), Bankverbindung, Kontonummer, Bankleitzahl, Kontoinhaberin/Kontoinhaber.
  3. Für einzelne Fachbereiche gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen. Bei Studienfahrten und -reisen gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
  4. Rückmeldungen zu Folgeveranstaltungen:
    Sie können sich für die Veranstaltung rückmelden, die Ihre im laufenden Semester besuchte Veranstaltung fortsetzt. Ihre Kursleiterin/Ihr Kursleiter wird Ihnen für die Rückmeldung eine Liste vorlegen, aus der die neuen Daten ersichtlich sind. Bitte tragen Sie alle Angaben vollständig ein und unterschreiben Sie persönlich; die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahmekarte wird Ihnen vor Beginn der neuen Veranstaltung zugesandt.

2. Entgelt

  1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der Volkshochschule wird ein Entgelt erhoben.
  2. Das Entgelt beträgt pro Doppelstunde mindestens EUR 2,50. Das Entgelt für Studienfahrten und -reisen bemisst sich nach den anfallenden Kosten. Centbeträge werden auf volle EUR 0,50 gerundet.
  3. Für Teilnahmebescheinigungen werden jeweils EUR 3,00 berechnet, soweit für einzelne Bereiche keine andere Regelung getroffen ist.
  4. Prüfungsgebühren und anfallende Kosten für Unterrichtsmaterial sind gesondert zu entrichten. Lehrbücher sind in der Regel auf eigene Kosten zu beschaffen.

3. Ermäßigungen auf Antrag

  1. 10% bei Schülerinnen/Schülern allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierenden, Auszubildenden, Inhaberinnen/Inhabern der "Aktivkarte"; Inhaberinnen/Inhabern einer Jugendleiterkarte sowie bei Inhabern des "Freizeitpasses", für Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende.
  2. 25 % bei Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfängern.
  3. 30% für Inhaberinnen/Inhaber des Pflegeelternpasses.
  4. Mitglieder von "Wissen und mehr",
    des Fördervereins der Volkshochschule der Stadt Regensburg e. V., erhalten
    1. bei Zahlung eines Jahresbeitrags von EUR 15,00, 10 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von EUR 200,00 je Veranstaltung; davon ausgenommen sind mehrtägige Studienreisen,
    2. bei Zahlung eines Jahresbeitrags von EUR 50,00, 10 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von EUR 200,00 je Veranstaltung und 50 % Ermäßigung auf alle VHS-Veranstaltungen bis zu einem Entgelt von EUR 200,00 je Veranstaltung, bei denen drei Tage vor Beginn noch Plätze frei sind; davon ausgenommen sind mehrtägige Studienreisen.
  5. Bei Einzelveranstaltungen gilt die jeweils angegebene Ermäßigung. Die Volkshochschule kann für die Teilnahme an Veranstaltungen, an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht oder die dem Allgemeinwohl dienen, von den nach Nr. 2 vorgesehenen Entgelten abweichen oder darauf generell verzichten.
  6. Nachweise für Ermäßigungen:
    Der Nachweis für eine Ermäßigung der Veranstaltungsgebühr ist entweder persönlich vorzulegen oder in Kopie unter Angabe der Veranstaltungsnummer an die VHS zu senden. Die Nachweise müssen aus buchungstechnischen Gründen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der VHS vorliegen. Bei verspätetem Eingang ist keine Ermäßigung mehr möglich.
    Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich. In besonders begründeten sozialen Härtefällen kann eine abweichende Ermäßigung gewährt werden.
    Die in Nr. 3.1. bis 3.3. genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Studienfahrten, -reisen und Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule nur als Mitveranstalter auftritt.
    Die Volkshochschule behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor.

4. Fälligkeit

  1. Das Entgelt für die Teilnahme an Veranstaltungen wird bei Anmeldung für die gesamte Veranstaltung und für Dienstleistungen sofort fällig.
  2. Eine Teilzahlung ist möglich bei Entgelten ab EUR 200,00 und wenn die Veranstaltung mindestens acht Wochen dauert. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25% der Gesamtsumme fällig.

5. Rücktritt der Teilnehmenden, Rückerstattung von Entgelten

  1. Bei Veranstaltungen bis zu fünf Terminen werden Entgelte auf Antrag erstattet, wenn der Rücktritt bis einschließlich sechs Werktage (Stichtag) vor Beginn der Veranstaltung erfolgt oder nach dieser Frist eine Ersatzperson gestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Studienfahrten und -reisen unabhängig von der Dauer.
  2. Bei Veranstaltungen ab sechs Terminen werden auf Antrag bereits gezahlte Entgelte für Veranstaltungstermine, die noch ausstehen, nur anteilig erstattet, wenn
    1. vor dem zweiten Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt wird oder
    2. eine Verhinderung wegen Krankheit an der weiteren Teilnahme vorliegt und dies durch ärztliches Attest nachgewiesen wird.
  3. Bei Rücktritten nach den Nrn. 5.1 und 5.2 wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 5,00 berechnet.
  4. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt.
  5. Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich erforderlich. Zur Einhaltung des Stichtages ist jedoch vorab eine telefonische Meldung möglich. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig.

6. Rücktritt der Volkshochschule

Die Volkshochschule kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten:

  1. Wenn sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
  2. Wenn sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist. Abweichend hiervon kann die Volkshochschule auf eine Absage verzichten, wenn
    1. zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung
      und/oder
    2. eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird.
  3. Wenn eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört oder die Hausordnung (siehe Nr. 9) nicht einhält.

7. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Teilnahmekarte

  1. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält mit Abschluss des Vertrages eine Teilnahmekarte oder für die Einzelveranstaltung eine Eintrittskarte. Diese Karten sind nicht übertragbar. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Karte möglich. Kursleitung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule sowie die Hausverwaltung der Schule sind berechtigt, sich die Karten vorzeigen zu lassen.
  2. Die Teilnahmekarte berechtigt nur zum Besuch der auf der Karte ausgewiesenen Veranstaltung. Wer damit eine andere Veranstaltung besucht oder ohne Anmeldung an einer Veranstaltung teilnimmt, hat zusätzlich zum Entgelt einen Betrag in Höhe von 50% des ausgewiesenen Entgelts, mindestens jedoch EUR 30,00 zu zahlen.

9. Hausordnung/Ferienordnung

  1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet (siehe Nr. 6.3).
  2. Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.

10. Urheberrecht und Datenschutz

  1. Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.
  2. Persönliche Angaben von Teilnehmerinnen/Teilnehmern und Dozentinnen/Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.