Umweltzone in Regensburg

In der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Durch diese Maßnahme soll die Feinstaubbelastung in der Innenstadt gesenkt werden.

Ab wann gelten die Regelungen der Umweltzone?

Der Termin für die Einführung ist noch offen.

Bitte beachten Sie: Die Plakette ist auch notwendig für alle, die in andere deutsche Städte fahren, in denen bereits Umweltzonen eingerichtet wurden. Wer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone fährt, egal in welcher bundesdeutschen Stadt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 € und zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Wie weit erstreckt sich die Umweltzone?

Die Umweltzone umfasst voraussichtlich das Gebiet der Regensburger Altstadt zwischen Alleengürtel und Donau.

Umweltzone Altstadt Regensburg(C):Stadt Regensburg · Amt für Stadtentwicklung

Welche Schadstoffgruppen gibt es? Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Es gibt vier Schadstoffgruppen. Drei dieser Gruppen ist jeweils eine Plakette zugeordnet.   

Bitte beachten Sie: Für die Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette, Fahrzeuge mit dieser Klasse dürfen nicht in die Umweltzone einfahren.

Umweltzone - Keine Plakette

Dieselfahrzeuge mit EURO 1 und schlechter.
Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator und solche mit Katalysator nach Anlage XXIV und XXV StVZO

 

 

Umweltzone Plakette Schadstoffgruppe 2 - Rot

Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 2 einhalten oder EURO 1-Fahrzeuge, die mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet sind

 

 

 

Umweltzone Plakette Schadstoffgruppe 3 - Gelb

Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 3 einhalten bzw. D3 erfüllen oder mit einem entsprechenden Rußpartikelfilter nachgerüstet sind.

 

 

Umweltzone Plakette Schadstoffgruppe 4 - Grün

Dieselfahrzeuge nach EURO 4, D4 bzw. EURO 3 und D4 oder EURO 3 mit Partikelfilter sowie zukünftige Abgasstufen, Pkw mit Ottomotor nach Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO, EURO 1 bis 4 sowie zukünftige Abgasstufen und alle Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektroantrieb, Brennstoffzelle).

 

Welche Schadstoffgruppe hat mein Fahrzeug?

Hier stellen wir Ihnen hier einen Onlineservice zur Verfügung, mit dem Sie herausfinden können, zu welcher Klasse Ihr Fahrzeug gehört.

Zudem finden Sie hier einen kurzen Überblick:

Die Schadstoffgruppe können Sie mit Hilfe Ihres Fahrzeugscheins ermitteln. Maßgeblich für die Zuordnung eines Kraftfahrzeuges zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der "Emissionsschlüssel" in Verbindung mit der Fahrzeugart.

Auf älteren Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1.Oktober 2005) finden Sie diese Schlüsselnummer im Feld "zu 1" oben links. Ausschlaggebend sind hier die letzten beiden Stellen. Die Antriebsart „Otto“(=Benzinmotor) oder „Diesel“ finden Sie in Feld 5 des Fahrzeugscheines.

Umweltzone Muster-Fahrzeugschein alt

 

Der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhält und nicht in die Umweltzone einfahren darf, entsprechen folgende Schlüsselnummern:

  • bei PKW mit Benzinantrieb: 00 bis 13, 15, 17, 77, 88 und 98
  • bei PKW mit Dieselantrieb: 00 bis 24, 34, 40, 77, 88, und 98

Bei neuen Zulassungsbescheinigungen (ausgestellt nach dem 1.Oktober 2005) findet man diese Schlüsselnummer im Feld "14.1". Die Kraftstoffart ergibt sich aus Feld „P.3“.

Umweltzone Muster-Fahrzeugschein neu

Der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhält und nicht in die Umweltzone einfahren darf, entsprechen folgenden Schlüsselnummern:

  • bei PKW mit Benzinantrieb: 0400 bis 0413, 0415, 0417, 0477, 0488 und 0498
  • bei PKW mit Dieselantrieb: 0400 bis 0424, 0434, 0440, 0477, 0488, und 0498.

Gibt es finanzielle Unterstützung bei Nachrüstung?

Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 unterstützt. So werden auch diejenigen belohnt, die bereits nachgerüstet haben. Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine Entlastung bei der Kfz-Steuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 cm3 Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter nicht zu zahlen. Damit spat man im Durchschnitt nochmals 100 Euro.

Auskunft darüber, ob eine Umrüstung möglich ist und in welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug damit kommt, kann Ihnen Ihr Händler oder Ihre Werkstatt geben.

Wer legt die Klassifizierung fest?

Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2006 eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Mit dieser Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen bundesweit geregelt.

Wo bekomme ich die richtige Plakette für mein Auto?

Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsstellen, die technischen Überwachungsvereine und die für die Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten (mehr als 30.000). Damit kann bei einem Werkstattbesuch gleich die Plakette besorgt werden. Um den großen "Run" zu umgehen empfiehlt es sich, schon frühzeitig eine Plakette zu besorgen.

Die Plakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

Was kostet die Plakette?

Die Plakette kostet 5 Euro.

Gibt es Ausnahmen?

Die Kennzeichnungsverordnung lässt Ausnahmeregelungen zu. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind u.a. gesetzlich für folgende Kraftfahrzeuge vorgesehen:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können; z.B. Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst etc.
  • Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

Im Beschluss des Stadtrates vom 6. März 2007 erteilt die Stadt Regensburg ergänzend zu diesen gesetzlichen Ausnahmeregelungen in folgenden Fällen kostenpflichtige Einzelausnahmen:

  • für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (Linienbusverkehre, Taxen)
  • für Bewohner- und Lieferfahrzeuge in begründeten Einzelfällen aus wirtschaftlichen, sozialen und technischen Gründen
  • für Oldtimerfahrzeuge im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Wie sieht das Hinweisschild auf die Umweltzone aus?

Umweltzone Sperrschilder

Womit muss im Falle eines verbotenen Einfahrens in die Umweltzone gerechnet werden?

Das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Polizei kann bei Verstößen ein Bußgeld verhängen.

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Flaggen

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