In der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Durch diese Maßnahme soll die Feinstaubbelastung in der Innenstadt gesenkt werden.
Der Termin für die Einführung ist noch offen.
Bitte beachten Sie: Die Plakette ist auch notwendig für alle, die in andere deutsche Städte fahren, in denen bereits Umweltzonen eingerichtet wurden. Wer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone fährt, egal in welcher bundesdeutschen Stadt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 € und zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Die Umweltzone umfasst voraussichtlich das Gebiet der Regensburger Altstadt zwischen Alleengürtel und Donau.
Es gibt vier Schadstoffgruppen. Drei dieser Gruppen ist jeweils eine Plakette zugeordnet.
Bitte beachten Sie: Für die Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette, Fahrzeuge mit dieser Klasse dürfen nicht in die Umweltzone einfahren.
Dieselfahrzeuge mit EURO 1 und schlechter.
Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator und solche mit Katalysator nach Anlage XXIV und XXV StVZO
Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 2 einhalten oder EURO 1-Fahrzeuge, die mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet sind
Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 3 einhalten bzw. D3 erfüllen oder mit einem entsprechenden Rußpartikelfilter nachgerüstet sind.
Dieselfahrzeuge nach EURO 4, D4 bzw. EURO 3 und D4 oder EURO 3 mit Partikelfilter sowie zukünftige Abgasstufen, Pkw mit Ottomotor nach Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO, EURO 1 bis 4 sowie zukünftige Abgasstufen und alle Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektroantrieb, Brennstoffzelle).
Hier stellen wir Ihnen hier einen Onlineservice zur Verfügung, mit dem Sie herausfinden können, zu welcher Klasse Ihr Fahrzeug gehört.
Zudem finden Sie hier einen kurzen Überblick:
Die Schadstoffgruppe können Sie mit Hilfe Ihres Fahrzeugscheins ermitteln. Maßgeblich für die Zuordnung eines Kraftfahrzeuges zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der "Emissionsschlüssel" in Verbindung mit der Fahrzeugart.
Auf älteren Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1.Oktober 2005) finden Sie diese Schlüsselnummer im Feld "zu 1" oben links. Ausschlaggebend sind hier die letzten beiden Stellen. Die Antriebsart „Otto“(=Benzinmotor) oder „Diesel“ finden Sie in Feld 5 des Fahrzeugscheines.
Der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhält und nicht in die Umweltzone einfahren darf, entsprechen folgende Schlüsselnummern:
Bei neuen Zulassungsbescheinigungen (ausgestellt nach dem 1.Oktober 2005) findet man diese Schlüsselnummer im Feld "14.1". Die Kraftstoffart ergibt sich aus Feld „P.3“.
Der Schadstoffgruppe 1, die keine Plakette erhält und nicht in die Umweltzone einfahren darf, entsprechen folgenden Schlüsselnummern:
Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 unterstützt. So werden auch diejenigen belohnt, die bereits nachgerüstet haben. Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine Entlastung bei der Kfz-Steuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 cm3 Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter nicht zu zahlen. Damit spat man im Durchschnitt nochmals 100 Euro.
Auskunft darüber, ob eine Umrüstung möglich ist und in welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug damit kommt, kann Ihnen Ihr Händler oder Ihre Werkstatt geben.
Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2006 eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Mit dieser Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen bundesweit geregelt.
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsstellen, die technischen Überwachungsvereine und die für die Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten (mehr als 30.000). Damit kann bei einem Werkstattbesuch gleich die Plakette besorgt werden. Um den großen "Run" zu umgehen empfiehlt es sich, schon frühzeitig eine Plakette zu besorgen.
Die Plakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Plakette kostet 5 Euro.
Die Kennzeichnungsverordnung lässt Ausnahmeregelungen zu. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind u.a. gesetzlich für folgende Kraftfahrzeuge vorgesehen:
Im Beschluss des Stadtrates vom 6. März 2007 erteilt die Stadt Regensburg ergänzend zu diesen gesetzlichen Ausnahmeregelungen in folgenden Fällen kostenpflichtige Einzelausnahmen:
Das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Polizei kann bei Verstößen ein Bußgeld verhängen.