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Bürgerbeteiligung

Bevor der Stadtrat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans oder eine Änderung im Flächennutzungsplan beschließt, hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen.

Formelle Beteiligung im Bauleitplanverfahren

Geregelt ist diese sog. „Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren“ im Baugesetzbuch (BauGB). Die Entwürfe werden im Laufe der Bearbeitungsphase mindestens zweimal für mehrere Wochen im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt: einmal sehr frühzeitig nach dem Aufstellungsbeschluss und einmal nach dem Auslegungsbeschluss durch den Stadtrat. Bürgerinnen und Bürger können sich die Pläne dann von den zuständigen Mitarbeitern erklären lassen und ihre Anregungen vorbringen. Die Verwaltung prüft diese Anregungen und gibt sie dem Stadtrat zur Abwägung weiter.

Wann welche Unterlagen ausliegen und welche Fristen einzuhalten sind, wird im Amtsblatt sowie über die örtliche Presse bekannt gegeben.

Eine Übersicht der aktuellen Auslagen finden Sie hier:

Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch
Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch ©

Leitfaden zur Bürgerbeteiligung in Regensburg

Stadtentwicklung und Stadtplanung bewegen sich oft im Spannungsfeld verschiedenster, mitunter auch gegensätzlicher, Interessen. Um Lösungen zu entwickeln, mit denen am Ende alle gut leben können, ist es der Stadt Regensburg wichtig, die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig in Planungen und Entscheidungsprozesse einzubinden.

Grundlage für diese Öffentlichkeitsbeteiligung, die weit über das hinausgeht, was im Baugesetzbuch festgelegt ist, bildet der Leitfaden des Planungs- und Baureferates zur Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligungsverfahren, den der Stadtrat im Jahr 2007 beschlossen hat. Auch andere Kommunen haben diesen Leitfaden seitdem genutzt, um ihre Bürgerbeteiligung zu optimieren.

Weitere Informationen über den Leitfaden zur Bürgerbeteiligung finden Sie auf den Seiten zur Beteiligungskultur in Regensburg.