Eheschließung, Lebenspartnerschaft

Zum schönsten Tag im Leben bieten wir Ihnen hier Informationen und Dienstleistungen rund um die Dinge, die Ihre gemeinsame Verbindung offiziell werden lässt.

Heirat - Ringe - Pixelio(C):Pixelio

Wenn Sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, so wird Ihr erster Ansprechpartner das Standesamt sein.

Hier müssen Sie zunächst Ihre Heirat oder Ihre Lebenspartnerschaftsbegründung anmelden - früher sagte man dazu "das Aufgebot bestellen" - und dabei wird auch der Termin für den Beginn Ihres neuen Lebensabschnitts fest vereinbart.

Bitte beachten Sie, dass besondere Datumskonstellationen als Termine sehr begehrt sind und daher häufig nachgefragt werden. Insoweit sollten Sie sehr frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihren Wunsch entsprechend berücksichtigen können.

Sofern Sie eine Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsgbegründung im Ausland beabsichtigen, so können Sie sich vorab hinsichtlich der Unterlagen, die Sie dort ggf. benötigen, oder auch wegen der späteren Anerkennung nach deutschem Recht selbstverständlich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Bei Ihrer Eheschließung bzw. Ihrer Lebenspartnerschaftsgbegründung treffen Sie in aller Regel eine Entscheidung hinsichtlich Ihrer künftigen Namensführung. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie danach ggf. einige Ihrer persönlichen Dokumente auf den neusten Stand bringen müssen. Soweit Sie Ihre Entscheidung zu künftigen Namen schon zeitig vorher getroffen haben, können wir Ihnen auf Wunsch bereits vorab eine Bescheinigung ausstellen, die Sie zur Antragstellung für Ihre neuen Dokumente in einem der Bürgerbüros benötigen.

Nach Ihrem "Bund fürs Leben" gibt es für Sie noch weitere Dinge zu beachten. Z.B. die Änderung Ihrer Kfz-Papiere auf Ihren neuen Namen oder auch auf Ihre neue Adresse bzw. die Änderung Ihrer Steuerklasse auf Ihrer Lohnsteuerkarte.

Abschließend haben wir Ihnen noch ein paar Stichpunkte  zusammengestellt, wen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung ggf. über Ihren neuen Namen oder Ihre neue Adresse informieren sollten.

  • Arbeitgeber
  • Abonnements
  • Bank
  • Briefkasten beschriften
  • Einzugsermächtigungen
  • Energieversorger
  • Ggf. Finanzamt
  • GEZ Rundfunk- und Fernsehgeräte
  • Handyanbieter
  • Krankenversicherung
  • Lastschriften
  • Rentenversicherung
  • Steuern und Abgaben als Hauseigentümer/in
  • Vereine, Mitgliedschaften
  • Versicherungen
  • Zeitschriften, Zeitungen

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