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Mahnung und Inkasso

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es, für die Begleichung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten gemahnt.

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben? Dann geben Sie bitte der Buchhaltung die Zahlungsdaten durch:

  • Überweisungsdatum
  • Betrag
  • Bankverbindung
  • Kontoinhaber

Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben, die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.

Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)

Wenn trotz Mahnung, Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die Zahlung zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden.

Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Schufa-Eintrag, usw.) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit unserer Vollstreckungsabteilung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.