Ihre Zahlungen an die Stadt Regensburg können Sie auf mehreren Wegen leisten:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, per Einzugsermächtigung schnell, bequem,
bargeldlos und vor allem: ohne weiteren Kostenaufwand zu zahlen. Damit begleichen Sie die Forderungen immer termingerecht, ohne auf Fristen achten zu müssen.
Sollten Sie sich es einmal anders überlegen, können Sie jederzeit Ihren Abbuchungsauftrag widerrufen und Zahlungen stornieren lassen.
Einzugsformulare erhalten Sie bei der Stadtkasse oder jetzt sofort. Denn der schnellste Weg zur Erteilung einer Einzugsermächtigung führt über unser Online-Formular, das Sie jetzt sofort herunterladen können.
Das Formular kann sofort direkt am Bildschirm ausgefült und dann ausgedruckt werden.
Bitte nicht online senden. Das Formular ist nur gültig mit Ihrer Unterschrift!
Bitte senden Sie also die ausgedruckte und anschließend unterschriebene Einzugsermächtigung per Post oder Telefax (0941/507-4219) an die
Stadt Regensburg
Stadtkasse
Postfach 11 06 43
93019 Regensburg
Eine Rücksendung per E-Mail ist derzeit aus rechtlichen Gründen leider noch nicht möglich. Sobald die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird unser Angebot um diese Möglichkeit erweitert.
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
| Institut | Bankleitzahl | Kontonummer |
| Deutsche Bundesbank Regensburg | 750 000 00 | 75 001 700 |
| Hypovereinsbank Regensburg | 750 200 73 | 5 888 000 |
| Postbank Nürnberg | 760 100 85 | 1 201 857 |
| Raiffeisenlandesbank Oberösterreich | 740 201 00 | 830 205 1 |
| Sparkasse Regensburg | 750 500 00 | 103 366 |
| Volksbank Regensburg | 750 900 00 | 300 07 |
IBAN: DE 29 750 500 00 0000 103366 (Sparkasse Regensburg)
Swift: BY LA DEM 1 RBG
Damit wir Ihre Zahlungen der richtigen Forderung zuordnen können, geben Sie bitte im Verwendungszweck die Finanzadress-Nummer an. Die Finanzadress-Nummer befindet sich auf Ihrem Bescheid oder Ihrer Kostenrechnung.
Sollten Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen unsere Abteilung Buchhaltung gerne weiter.
Bitte geben Sie auch hier die Finanzadress-Nummer an (s.o.).
Die Stadtkasse weist bzgl. dieser Zahlungsweise auf eine wichtige Änderung für Scheckzahler hin: Im Jahressteuergesetz 2007 wurde ein Passus geändert, demzufolge eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadtkasse Regensburg als entrichtet gilt. Das heißt: ein Scheck für beispielsweise am Donnerstag, 15. Februar 2007, fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Montag, 12. Februar 2007, bei der Stadtkasse eingegangen sein.
Wird die Neuregelung nicht beachtet, können Scheckzahlungen als zu spät erfolgt gelten und Säumniszuschläge entstehen.
Um unliebsame Folgen der Neuregelung zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen (s. o.). Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.