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Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum

Das Ausräumen jeglicher Barrieren im öffentlichen Verkehrsraum kommt allen Verkehrsteilnehmern zu Gute. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet die Stadtverwaltung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit.

Bei der Planung und bei der Durchführung von neuen Straßenbaumaßnahmen werden die rechtsverbindlichen DIN-Vorschriften eingehalten.

Zu diesen gehören unter anderem

  • die DIN 18024, Teil 1, „Barrierefreies Bauen“ (Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze),
  • die DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen“ – Planungsgrundlagen – Teil 3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum und

  • die DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum“.

Ziel ist es hierbei, dass sich alle Nutzer im öffentlichen Verkehrsraum möglichst unabhängig zurechtfinden.

Dies gilt insbesondere für Rollstuhlbenutzer, Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Hörgeschädigte, Gehbehinderte, ältere Menschen, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen. Dabei werden Hochborde bei Übergängen abgesenkt und bei Treppenanlagen Rampen bzw. Schieberampen angelegt. Auch Leitsysteme für Sehbehinderte und Blinde werden an ausgewählten Stellen errichtet. Hierbei werden taktile Bodenbeläge und akustische Signale bei den Lichtzeichenanlagen eingesetzt.

Aufmerksamkeitsfeld - taktiler FußgängerüberwegTaktiler signalisierter Fußgängerüberweg an der Kreuzung Bajuwarenstraße/Langobardenstraße

Durch Aufmerksamkeitsfelder und Leitlinien werden Sehbehinderte und Blinde zu gesicherten Straßenübergängen und zu Einstiegspositionen im Bereich der Bushaltestellen geleitet. Bushaltestellen werden mit Sonderborden (Kasseler Hochbord) ausgestattet. 

Ausgebaute Haltestelle "Johann-Hösl-Straße" - Bajuwarenstraße

Durch die erhöhte Einstiegsposition, wird das Ein- und Aussteigen für alle erleichtert, da nur noch geringe Höhenunterschiede überwunden werden müssen. Fußgängerbereiche müssen sowohl für blinde und sehbehinderte Menschen als auch für gehbehinderte Menschen (Rollstuhl- und Rollatornutzer) barrierefrei nutzbar sein. Die Oberflächen müssen erschütterungsarm berollbar, rutschhemmend und stufenlos gestaltet sein. Die Anforderungen an Mindestbreiten, lichten Höhen und Längs- und Querneigungen müssen erfüllt werden.

Aufmerksamkeitsfeld - taktiler Fußgängerüberweg