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Heckstegstraße-Süd

Stadtplanung - Luftbild Harting
Schrägluftbild Harting © AEROWEST GmbH

Ausgangssituation

Der ca. 2,83 ha große Planbereich liegt am süd-westlichen Ortsrand von Harting. Er wird im Norden und Osten vom Bebauungsplangebiet Nr. 172 – Heckstegsiedlung, im Süden vom Bebauungsplangebiet Nr. 204 – Automobilwerk Harting-Süd und im Westen von Ackerland begrenzt. Der Planbereich ist unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt.

Anlass der Bebauungsplanaufstellung

Aufgrund eines Antrags der CSU-Fraktion vom 24.01.2014 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 25.02.2014 beschlossen, alle notwendigen Schritte zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Flurnummer 903 der Gemarkung Harting einzuleiten.

Aufgrund des Fachprogramms Wohnen II und der aktuellen Bevölkerungsprognosen ist die Schaffung von Wohnbauland für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen von hoher Priorität. Die vorgesehenen Flächen sind bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaulanderweiterung dargestellt und befinden sich in städtischem Eigentum.

Ziel und Zweck der Planung

In diesem Baugebiet soll ein Wohngebiet, das insbesondere auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten ist, ausgewiesen werden, um möglichst vielen jungen Familien die Möglichkeit zu bieten, Wohneigentum zu schaffen.

Planungsziele / Nutzungskonzept / B-Plan-Entwurf

  • Städtebauliches Konzept

Mit dem neuen Baugebiet soll die städtebauliche Entwicklung von Harting, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, nach Süd-Westen abgeschlossen werden.

Die geplante Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern orientiert sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Höhe und Dachneigung sowie der Gestaltung der baulichen Anlagen an der ortstypischen bzw. bestehenden umliegenden Bebauung.

Im Vergleich zu den Bebauungsplänen Nr. 172 – Heckstegsiedlung und Nr. 177 – Harting – östl. der Holzerstraße wurden die Grundstücksgrößen den aktuellen städtebaulichen Erfordernissen angepasst. Dadurch sollen den Bauwilligen die öffentlichen Förderungsmöglichkeiten, die in Ihren Richtlinien eine Regelgrundstücksgröße von bis zu 400 m² vorsehen, offen gehalten werden.

Analog zum Ruckäckerweg im BPlan Nr. 177 – Harting – östl. der Holzerstraße soll die offene Bauweise am Rand durch Kettenhäuser mit traufständigen Satteldächern und ein öffentlicher Grünstreifen den Ort harmonisch abrunden.

 

  • Erschließung

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von Norden, von der Burgweintinger Straße über die Heckstegstraße.

Die Heckstegstraße wird in das Baugebiet hinein verlängert und als Ringerschließung mit dem Heckgrabenweg verbunden. Die davon abzweigende Wohnstraße wird als Sackgasse mit Wendehammer ausgebildet. Wie der gesamte Ort Harting soll auch hier in allen Straßen eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden.

Das Baugebiet ist durch die RVV Linie 9 (Haltestelle Harting Friedhof) an den ÖPNV angebunden.

Die Entwässerung des Gebietes erfolgt zum Teil über den bestehenden Mischwasserkanal in der Heckstegstraße. In Teilbereichen wird zudem das Oberflächenwasser von privaten und öffentlichen Flächen gesammelt und im Bebauungsplangebiet an geeigneter Stelle versickert.

 

  • Freiflächen / Grünordnung / Eingriffsregelung

Die Wohnstraßen werden durch Grünstreifen und einer Baumreihe begleitet.

Im Süden wird das Baugebiet durch eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz und einer Pufferzone als Ausgleichsfläche mit standorttypischen Sträuchern und Bäumen bzw. Obstbäumen als Streuobstwiese zur freien Landschaft abgrenzt. Im Westen wird der Höckgraben als Grünzug zur Ausgleichsfläche aufgewertet und gestärkt.

Bauplan - Heckstegstraße
BP 196 Heckstegstraße © Stadtplanungsamt Stadt Regensburg

Planungsrecht

  • Bebauungsplan

Derzeit besteht auf den Flächen für die geplante Entwicklung des Gebietes, nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich, kein Baurecht. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um Baurecht nach § 30 BauGB zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen zu gewährleisten.

 

  • Flächennutzungsplan

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Planungsbereiches bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 196 – Heckstegstraße-Süd wird sich daher aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Ein gesondertes Verfahren für die Aktualisierung des Flächennutzungsplans ist somit nicht erforderlich.