Planungsziele / Nutzungskonzept / B-Plan-Entwurf
Mit dem neuen Baugebiet soll die städtebauliche Entwicklung von Harting, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, nach Süd-Westen abgeschlossen werden.
Die geplante Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern orientiert sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Höhe und Dachneigung sowie der Gestaltung der baulichen Anlagen an der ortstypischen bzw. bestehenden umliegenden Bebauung.
Im Vergleich zu den Bebauungsplänen Nr. 172 – Heckstegsiedlung und Nr. 177 – Harting – östl. der Holzerstraße wurden die Grundstücksgrößen den aktuellen städtebaulichen Erfordernissen angepasst. Dadurch sollen den Bauwilligen die öffentlichen Förderungsmöglichkeiten, die in Ihren Richtlinien eine Regelgrundstücksgröße von bis zu 400 m² vorsehen, offen gehalten werden.
Analog zum Ruckäckerweg im BPlan Nr. 177 – Harting – östl. der Holzerstraße soll die offene Bauweise am Rand durch Kettenhäuser mit traufständigen Satteldächern und ein öffentlicher Grünstreifen den Ort harmonisch abrunden.
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von Norden, von der Burgweintinger Straße über die Heckstegstraße.
Die Heckstegstraße wird in das Baugebiet hinein verlängert und als Ringerschließung mit dem Heckgrabenweg verbunden. Die davon abzweigende Wohnstraße wird als Sackgasse mit Wendehammer ausgebildet. Wie der gesamte Ort Harting soll auch hier in allen Straßen eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden.
Das Baugebiet ist durch die RVV Linie 9 (Haltestelle Harting Friedhof) an den ÖPNV angebunden.
Die Entwässerung des Gebietes erfolgt zum Teil über den bestehenden Mischwasserkanal in der Heckstegstraße. In Teilbereichen wird zudem das Oberflächenwasser von privaten und öffentlichen Flächen gesammelt und im Bebauungsplangebiet an geeigneter Stelle versickert.
- Freiflächen / Grünordnung / Eingriffsregelung
Die Wohnstraßen werden durch Grünstreifen und einer Baumreihe begleitet.
Im Süden wird das Baugebiet durch eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz und einer Pufferzone als Ausgleichsfläche mit standorttypischen Sträuchern und Bäumen bzw. Obstbäumen als Streuobstwiese zur freien Landschaft abgrenzt. Im Westen wird der Höckgraben als Grünzug zur Ausgleichsfläche aufgewertet und gestärkt.