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Korruptionsprävention bei der Stadt Regensburg

Um Korruption zu unterbinden hat die Stadt Regensburg einen Ombudsmann und einen Antikorruptionsbeauftragten bestellt.

Die Stadt Regensburg duldet keine Korruption. Sie spricht sich für ein aktives und konsequentes Vorgehen dagegen aus.

Hierfür hat der Stadtrat der Stadt Regensburg am 15.12.2011 eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie) erlassen.

Die Eckpfeiler dieser Richtlinie sind insbesondere die Bestellung

  • einer/eines externen Ombudsfrau/Ombudsmannes und
  • einer/eines Antikorruptionsbeauftragten.

Ombudsmann

Als Ombudsmann konnte Herr Rechtsanwalt Bernd Wittmann von der Regensburger Kanzlei Wittmann Arbeitsrecht gewonnen werden. An den Ombudsmann können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vertrauensvoll wenden, wenn sie unkorrektes Verhalten bei der Stadt Regensburg beobachten. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht des Ombudsmannes gewährleistet, dass die Hinweisgeberinnen/-geber anonym bleiben.

Kanzlei Wittmann Arbeitsrecht
RechtsanwaltBernd WittmannSchwanenplatz 193047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon:(0941) 29 86 19 5-20
Fax:(0941) 29 86 19 5-21

Antikorruptions-Beauftragter

Zum Antikorruptionsbeauftragten wurde der Amtsleiter des Amtes für Organisation und Personalentwicklung, Herr Thomas Fischer bestellt. Der Antikorruptionsbeauftragte nimmt u. a. die beim Ombudsmann eingegangen Hinweise auf korruptes Verhalten entgegen und leitet ggf. weitere Schritte ein.