Mit der RegensburgKarte können Menschen aus Regensburg mit einem eingeschränkten finanziellen Spielraum vergünstigt Angebote für Bildung, Kultur, Sport und sonstige gesellschaftliche Veranstaltungen in Regensburg wahrnehmen.
Mehr als 50 Organisationen bieten Inhabern der RegensburgKarte Preisnachlässe und Rabatte an.
Die RegensburgKarte können Mitbürger erhalten, die zu folgendem Personenkreis gehören:
sowie
Diese Berechtigten müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Dienstort in der Stadt Regensburg haben.
Bitte beachten: Die Karte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Die Gültigkeitsdauer der RegensburgKarte richtet sich grundsätzlich nach der Bewilligungsdauer der Sozialleistung bzw. der Dauer des jeweiligen Dienstes und ist auf maximal 12 Monate beschränkt. Mit Weiterbewilligung der Leistungen bzw. Verlängerung des Dienstes kann auch die RegensburgKarte verlängert werden.
Die RegensburgKarte ist für alle Berechtigten kostenlos.
Die Ausstellung der RegensburgKarte erfolgt auf formlosen schriftlichen oder mündlichen Antrag. Notwendig zur Antragstellung ist ein Berechtigungsnachweis bzw. Leistungsbescheid.
Die RegensburgKarte wird von der Stadt Regensburg ausgegeben kann bei folgenden Anlaufstellen beantragt werden:
Besonderheit für Leistungsempfänger nach SGB II: Für jede Bedarfs-gemeinschaft wird grundsätzlich eine RegensburgKarte ausgegeben. Ehepartner, Lebenspartner sowie Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erhalten auf Antrag je eine zusätzliche Karte. Kinder unter 12 Jahren werden auf der Karte des Leistungsempfängers bzw. des Ehegatten mit eingetragen.
Wer als Unternehmen oder Organisation bereit ist, Vergünstigungen zu gewähren und ein Herz für die sozial schwächeren Regensburgerinnen und Regensburger hat, ist herzlich eingeladen, mitzumachen.
Das Amt für Soziales gibt Ihnen gerne Auskunft: