Informationen zur RegensburgKarte

Vergünstigt zu Veranstaltungen

Mit der RegensburgKarte können Menschen aus Regensburg mit einem eingeschränkten finanziellen Spielraum vergünstigt Angebote für Bildung, Kultur, Sport und sonstige gesellschaftliche Veranstaltungen in Regensburg wahrnehmen.

Mehr als 50 Organisationen bieten Inhabern der RegensburgKarte Preisnachlässe und Rabatte an.

Wer bekommt die RegensburgKarte?

Die RegensburgKarte können Mitbürger erhalten, die zu folgendem Personenkreis gehören:

  • Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII
  • Personen, die Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Unterabschnitten 1 und 2 des SGB II haben
  • Bewohner stationärer Einrichtungen, die Anspruch auf den Barbetrag zur persönlichen Verfügung gem. § 35 Abs. 2 SGB XII haben
  • Personen, die Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferfürsorge) haben
  • Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

sowie

  • Wehrdienstpflichtige
  • Zivildienstleistende
  • Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.

Diese Berechtigten müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Dienstort in der Stadt Regensburg haben.
Bitte beachten: Die Karte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der RegensburgKarte richtet sich grundsätzlich nach der Bewilligungsdauer der Sozialleistung bzw. der Dauer des jeweiligen Dienstes und ist auf maximal 12 Monate beschränkt. Mit Weiterbewilligung der Leistungen bzw. Verlängerung des Dienstes kann auch die RegensburgKarte verlängert werden.

Gebühren

Die RegensburgKarte ist für alle Berechtigten kostenlos.

Wie bekommt man eine RegensburgKarte?

Die Ausstellung der RegensburgKarte erfolgt auf formlosen schriftlichen oder mündlichen Antrag. Notwendig zur Antragstellung ist ein Berechtigungsnachweis bzw. Leistungsbescheid.

Wo bekommt man die RegensburgKarte?

Die RegensburgKarte wird von der Stadt Regensburg ausgegeben kann bei folgenden Anlaufstellen beantragt werden:

  • Amt für Soziales: Erstausstellung und Verlängerung für seine Leistungsempfänger nach dem SGB XII
  • Arge Regensburg-Stadt: Nur Erstausstellung für Leistungsempfänger nach SGB II
  • Bürgerbüros Nord und Burgweinting: Verlängerungen und in Einzelfällen Erstausstellung
  • Bürgerzentrum, Abteilung Einwohnerwesen: Verlängerungen und in Einzelfällen Erstausstellung

Besonderheit für Leistungsempfänger nach SGB II: Für jede Bedarfs-gemeinschaft wird grundsätzlich eine RegensburgKarte ausgegeben. Ehepartner, Lebenspartner sowie Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erhalten auf Antrag je eine zusätzliche Karte. Kinder unter 12 Jahren werden auf der Karte des Leistungsempfängers bzw. des Ehegatten mit eingetragen.

Wie kann man als Unternehmen, Verein etc. teilnehmen?

Wer als Unternehmen oder Organisation bereit ist, Vergünstigungen zu gewähren und ein Herz für die sozial schwächeren Regensburgerinnen und Regensburger hat, ist herzlich eingeladen, mitzumachen.

Das Amt für Soziales gibt Ihnen gerne Auskunft:

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