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Jugendhilfe in Strafverfahren

Wir sind Ansprechpartner für

Jugendliche (von 14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (von 18 bis 21 Jahre), gegen die ein Strafverfahren anhängig ist.

Wir informieren über

den Verlauf des Strafverfahrens, die rechtlichen Grundlagen, den konkreten Ablauf der Gerichtsverhandlung und über die Folgen des Verfahrens.

Wir beraten über

die Möglichkeiten und Leistungen der  Jugendhilfe sowie anderer sozialer Angebote bei Problemen und Konflikten in Familie, Schule, Ausbildung, Freundeskreis, mit  Sucht und Gewalt etc.

Wir erstellen einen Jugendhilfebericht und berichten darin über Entwicklung, Lebenssituation,  soziales Umfeld und  Zukunftspläne des jungen Menschen und begleiten ihn auf Wunsch bei seiner Gerichtsverhandlung.

Wir erarbeiten

Vorschläge und Maßnahmen als Entscheidungshilfe für die Staatsanwaltschaft und das Gericht.

Wir vermitteln und überwachen Arbeitsauflagen und andere gerichtliche Maßnahmen und Weisungen.

Kurzum, wir begleiten in Kooperation mit den Betroffenen durch alle Stadien des Strafverfahrens.