Für Wohnmobile wie auch für Touristenbusse gilt die gleiche Regelung wie für Pkw: Nur mit grüner Plakette ist die Zufahrt in die Umweltzone erlaubt – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Oldtimer mit „H“- Kennzeichen oder dem roten „07“-Kennzeichen sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen, sind generell vom Fahrverbot in der Umweltzone ausgenommen.
Bei Quad/Trike-Fahrzeugen ist die Art der Zulassung entscheidend: Ist ein Quad oder Trike als Motorrad zugelassen, ist es von der Verordnung ausgenommen – es darf in die Umweltzone fahren. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit der Zulassung als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen und dürfen nur dann in die Umweltzone fahren, wenn sie über die grüne Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung verfügen.