2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Regensburg
2014 wurden im bayernweiten Vergleich unerwartet häufig hohe Feinstaubwerte gemessen. Außerdem gaben im Laufe des Jahres 2015 die Messergebnisse des Luft-hygienischen Landesüberwachungssystem Bayern für Regensburg Anlass zu der Annahme, dass der Grenzwert für das Jahresmittel der NO2-Immissionen wohl über-schritten werden wird. Dies hat sich letztendlich mit einem Messwert von 41 μg/m³ für das Jahresmittel auch bewahrheitet. Die Stadt Regensburg hat daher mit Schreiben vom 15.10.2015 eine 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beantragt, deren wesentliche Maßnahme die Einführung einer Umweltzone ist.
Die Regierung der Oberpfalz hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Stadt Regensburg gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg erstellt.
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind vorgesehen:
Maßnahme 1:
Einführung einer Umweltzone
Maßnahme 2:
Verschiebung der Verteilung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zu Verkehren des Umweltverbundes bis zum Jahr 2030.
Maßnahme 3:
Umstellung der städtischen Busflotte.
Maßnahme 4:
Einsatz von Elektrobussen auf der Altstadtlinie.
Maßnahme 5:
Programm zur Förderung der Elektromobilität.