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Altlasten und Bodenverunreinigungen

Grundstücke können in Folge ihrer Nutzung mit Schadstoffen belastet sein. Bodenverunreinigungen müssen erfasst, bewertet und ggf. beseitigt werden.

Der unbedachte Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen führte in der Vergangenheit häufig zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen. Die dadurch entstandenen Altlasten müssen beseitigt werden.

Was sind Altlasten?

Altlasten:

Bei Altlasten im Sinne des BBodSchG handelt es sich um Altablagerungen oder Altstandorte durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen wurden.

Altablagerungen:

Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder endgelagert worden sind.

Altstandorte:

Grundstücke stillgelegter Anlagen oder sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Altlastverdächtige Flächen:

Grundstücke bei denen zumindest ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Positivbeispiele Flächenrecycling

Folgende Beispiele in der Stadt Regensburg belegen, dass ehemals industriell, gewerblich oder militärisch genutzte Flächen nach Nutzungsaufgabe (Brachflächen) wieder einer sinnvollen und gewinnbringenden Nachnutzung zugeführt werden können:

Bauen auf Altlastenflächen

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man sich informieren, ob für dieses Grundstück der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung vorliegt (z.B. eine Altlast). Ergibt sich für ein Baugrundstück ein Altlastenverdacht, beispielsweise nach dem Altlastenkataster, ist zu klären, ob eine Bodenbelastung vorhanden ist und ob von einer Bodenbelastung Gefahren für das beabsichtigte Bauvorhaben oder die Nutzerinnen und Nutzer ausgehen. Diesen Nachweis muss die Bauwillige oder der Bauwillige durch Gutachten erbringen.

Üblicherweise wird zuerst eine historische Recherche durchgeführt. Mit der orientierenden Untersuchung wird an Punkten untersucht, an denen eine Bodenverunreinigung  wahrscheinlich ist. Das können sein:

  • Tanks oder Lagerflächen von wassergefährdenden Stoffen
  • Abfüll- oder Verwendungsflächen von wassergefährdenden Stoffen
  • Entwässerungsanlagen wie z.B. Versickerungsanlagen
  • Auffüllungen im Untergrund, um eine Tragfähigkeit zu erreichen oder eine Hochwassergefährdung zu reduzieren.

Diese Gutachten sind durch einen Sachverständigen oder ein Ingenieurbüro zu erstellen, die nach § 18 Bunden-Bodenschutzgesetz zertifiziert sind. Eine Datenbank finden Sie unter

Weitere Schritte werden gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt erarbeitet. Dies können eine geänderte Planung, Sanierung, Sicherung oder sonstige Maßnahmen sein.

Altlasten-Kataster

Sie erhalten Auskunft über die Führung eines Grundstücks im Altlastenkataster bzw. Altlastenverdachtsflächenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufinteressent) nachweisen können. Auskünfte aus dem Altlasten-Kataster zu einzelnen Grundstücken können gegen eine Gebühr angefordert werden.

Weitere Informationen und ein Formular finden sie hier:

Sachverständige

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht für die Untersuchung und Begutachtung von altlastenverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen die Einbeziehung von Sachverständigen vor.

Gebäuderückbau

Voraussetzung für die Freigabe des Abbruches ist das Formular  "Untersuchung Bausubstanz/Bodenverunreinigungen -Freigabe des Abbruchs". Das Formular und Hinweise zum Gebäudeabbruch finden Sie hier:

Kampfmittel/Blindgänger

Auch Regensburg wurde im zweiten Weltkrieg umfangreich bombardiert. Viele Flächen wurden in der Vergangenheit nur flachgründig bebaut oder nur provisorisch befestigt. Im Boden können daher Blindgänger verblieben sein. Daher gilt bei sämtlichen Arbeiten, die Erdarbeiten erforderlich machen:

  • entweder eine Kampfmitteräumung  beauftragen
  • oder bei sehr kleinen Flächen < 100 m2 vorsichtig und sorgfältig bei Baggerarbeiten vorgehen.

Sicherer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Vorsorge für die Zukunft

Zur Vermeidung von Untergrundverunreinigungen gelten heute hohe Sicherheitsanforderungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. So werden zum Erkennen von Leckagen und Auffangen von evtl. austretenden Stoffen z.B. doppelwandige Lagerbehälter und Rohrleitungen mit Leckageerkennung und Auffangwannen verwendet.