Was sind Altlasten?
Altlasten:
Bei Altlasten im Sinne des BBodSchG handelt es sich um Altablagerungen oder Altstandorte durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen wurden.
Altablagerungen:
Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder endgelagert worden sind.
Altstandorte:
Grundstücke stillgelegter Anlagen oder sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Altlastverdächtige Flächen:
Grundstücke bei denen zumindest ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht.
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