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FQA - Heimaufsicht: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über

  • Die Zuständigkeit und Aufgaben der FQA
  • Wie Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen können
  • Wie Sie Mitteilungen an den FQA machen können
  • Wie Sie zu den Prüfberichten der FQA gelangen

Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die FQA?
Die Aufgaben der FQA werden grundlegend im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) geregelt.

Vorrangig versteht sich die FQA als Partner von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für behinderte Erwachsene wohnen bzw. sich vorübergehend in Kurzzeitpflegeeinrichtungen befinden. Dies gilt gleichermaßen für deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beratung von Bewohnervertretungen in Einrichtungen sowie der Mieter und dem verantwortlichen Gremium in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Weiter gilt dieses Verständnis und Angebot für Patientinnen und Patienten in einem Hospiz.

Hauptaufgabe ist es, Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu beraten und Sie in der Wahrnehmung Ihrer berechtigten Belange zu unterstützen.

Felder dieser Beratung sind u. a.

  • Alle Angelegenheiten, die die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung wahren und fördern
  • Qualitätsanforderungen an Wohnen, Betreuung und Pflege sowie an Integration und Teilhabe am Leben in stationären Altenpflege- und Behinderteineinrichtungen
  • Rechte und Pflichten von Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Vertretungsgremien
  • Beschwerderechte und Unterstützung bei deren Wahrnehmung

Das Beratungsangebot der Mitarbeiter der FQA richtet sich weiter an

  • Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über stationäre Einrichtungen und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen und
  • ... auf Antrag Personen und Träger, die die Schaffung von stationären Einrichtungen anstreben oder derartige stationäre Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der stationären Einrichtungen

Die zweite wichtige Säule ist die Aufsicht über Einrichtungen und (ambulant) betreute Wohnformen
Hierbei nimmt die FQA staatliche Aufgaben wahr. Ihre Mitarbeiter achten darauf, dass die Einrichtungen und (ambulant) betreute Wohnformen ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Mieter wahrnehmen. Dazu nimmt sie regelmäßige und unangemeldete Prüfungen (bei (ambulant) betreuten Wohnformen auch angemeldete) vor. Im Rahmen dieser Prüfungen sind die Mitarbeiter der FQA berechtigt, die Aufzeichnungen über die Pflegeplanung bzw. Förderplanungen und die Pflegeverläufe sowie Teilhabemöglichkeiten am Gemeinschaftsleben einzusehen und mit Zustimmung der Betroffenen auch den Pflegezustand in Augenschein zu nehmen. Untersuchungen zum Pflegezustand werden ausschließlich durch ärztliches oder pflegerisches Fachpersonal vorgenommen.

Geprüft wird durch die FQA auch, ob das erforderliche (Fach-) Personal vorgehalten wird. Ebenso wird die Einhaltung der baulichen Anforderungen an eine Einrichtung geprüft. Darüber hinaus ist von großem Interesse, wie die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner am Mitgestalten des Lebens durch eine Bewohnervertretung, eine Angehörigenvertretung oder Bewohnerfürsprecherin bzw. Bewohnerfürsprecher wahrgenommen wird und von der Einrichtung selbst aktiv unterstützt wird.

Hat die FQA im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt, wird sie zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um bereits eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen oder drohende Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwenden. Diese Anordnungen muss der Einrichtungsträger befolgen. Das Ergebnis der turnusmäßigen/anlassbezogenen Einrichtungsprüfungen wird in einem Prüfbericht festgehalten.

Die Prüfung der Einrichtungen erfolgt nach einem bayernweit einheitlichen Prüfsystem, das im Prüfleitfaden festgehalten ist. Die Mitarbeiter sind in der Anwendung des Prüfleitfadens geschult und haben eine Qualitätsauditoren-Ausbildung absolviert.

Wie Sie die Prüfberichte einsehen können

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 09. Januar 2012 können die Prüfberichte der FQA nur mit Zustimmung des Trägers auf der Homepage der Stadt Regensburg veröffentlicht werden.

Hat ein Träger der Veröffentlichung zugestimmt, finden Sie diesen ggf. zusammen mit der Gegendarstellung des Trägers auf unserer Homepage. Für den Inhalt der Gegendarstellung ist ausschließlich der Träger verantwortlich. Liegt die Zustimmung des Trägers nicht vor, besteht für Sie die Möglichkeit, bei der Einrichtung selbst vorzusprechen und den Prüfbericht dort einzusehen.

Wie Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erreichen können
Wir sind unter folgender Emailadresse für Sie erreichbar: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0aGNpc2Z1YW1pZWhfYXFm

Gerne beraten wir Sie auch persönlich:

Silvia Berthold
Seniorenamt
Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 30393053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon:(0941) 507-5544
Fax:(0941) 507-4549
Roswitha Zacherl
Seniorenamt
Johann-Hösl-Str 11 Zimmer: 30193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon:(0941) 507-7542
Fax:(0941) 507-4549

Durch die Aufgabenstellung der FQA sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals im Außendienst tätig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.