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Kontrollorgane

Deutsche Rundfunkanstalten und Internetprovider müssen sich an die Regelungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages halten.

Kontrollinstanzen sind

Freiwillige Selbstkontrolle

Bevor der Staat jedoch eingreifen muss, haben die Medienanbieter die Möglichkeit, sich durch freiwillige Selbstkontrollen im Bereich des Jugendschutzes abzusichern.

Wenn ihr mehr Informationen zu einem Thema sucht, klickt auf die Links. Mittlerweile sind die Webseiten der einzelnen Institutionen sehr umfangreich und übersichtlich und werden auf dem aktuellen Stand gehalten. Die Altersfreigaben für neue Computer- und Konsolenspiele werden auf den Seiten der USK veröffentlicht, für DVDs und Kinofilme auf denen der FSK.

Solltet ihr Fragen zu den Altersfreigaben oder zu bestimmten Medien haben, besteht die Möglichkeit mit dem Jugendmedienschutzbeauftragten der Stadt Regensburg, Stefan Adler, telefonisch oder per e-Mail Verbindung aufzunehmen. Hier könnt ihr euch auch Informationsmaterialien wie Fachbücher, Videos oder CD-ROMs ausleihen.