Wann & wer...
Die Freizeiteinrichtung kann von ca. Mitte Mai bis Ende September für Kinder- und Jugendgruppen, Familien, Vereine, Organisationen, Firmen, Verbänden und Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe für Bildungs- und Freizeitveranstaltungen genutzt werden. Gemeinnützige Organisationen haben Vorrang vor privaten Nutzern, eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt. Private Nutzer können die Freizeitanlage ab 15.1. eines Jahres für das laufende Kalenderjahr buchen.