Die Betreuungsstelle unterstützt das Betreuungsgericht im Zuge des Betreuungsverfahrens.
Hierzu wird ein Sozialbericht erstellt, der dem Gericht als Entscheidungshilfe dient. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob und in welchen Lebensbereichen die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist und wer ggf. als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden kann. Zudem bietet die Betreuungsstelle umfassende Information zum Thema Betreuung und Vorsorgevollmacht.
Unsere Büros sind zu den üblichen Behördenöffnungszeiten besetzt. Allerdings machen wir im Rahmen einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung auch viele Hausbesuche. Um sicher zu gehen, dass Sie die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter antreffen, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Selbstverständlich beraten wir Sie – wenn möglich – auch kurzfristig.
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