Anmeldebedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular des Amtes für kommunale Jugendarbeit, in den Bürgerbüros oder per Fax-Übermittlung. Keine telefonische Anmeldung! Die Rechnung ist zugleich die Teilnahmebestätigung. Ohne Teilnahmebestätigung ist die Anmeldung nicht gültig.
Die Bezahlung erfolgt nur durch Einzugsermächtigung. Für Teilnehmer, die nicht in Regensburg oder im Landkreis Regensburg wohnen, wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von € 1,30 je Tag der gebuchten Ferienaktion berechnet.

Abmeldung

Die Abmeldung erfolgt ebenfalls schriftlich beim Amt für kommunale Jugendarbeit, in einem der Bürgerbüros oder per FAX-Übermittlung. Keine telefonische Abmeldung! Bei Rücktritt und Umbuchung wird immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 € erhoben. Zusätzlich werden bei Freizeiten ab einem Teilnehmerentgelt von 90 € folgende Ausfallgebühren berechnet (außer bei Buchung eines Ersatzteilnehmers und bei Stadtranderholung)

  • 40 – 30 Tage vor Antritt der Maßnahme entstehen 10 % des Reisepreises
  • 29 – 20 Tage vor Antritt der Maßnahme entstehen 25 % des Reisepreises
  • 19 – 10 Tage vor Antritt der Maßnahme entstehen 50 % des Reisepreises
  • 9 Tage bis Antritt der Maßnahme entstehen 80 % des Reisepreises

Versicherung

Die Stadt Regensburg versichert gegen Unfall (Invalidität und Todesfall) und Haftpflicht. Eine bestehende Privatunfallversicherung/Privathaftpflichtversicherung ist vorleistungspflichtig.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Das Amt für kommunale Jugendarbeit und die Leiter der Freizeiten sind bei Anmeldung u. Fahrtantritt von evtl. Krankheiten, Gebrechen und sonstigen Besonderheiten des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.
  • Allen Teilnehmern ist volle Teilnahme an allen Programmpunkten, insbesondere das Baden bzw. das Schwimmen gestattet, wenn nicht schriftlich von Seiten der Erziehungsberechtigten beim Amt für kommunale Jugendarbeit oder einem Leiter der Freizeit ein Verbot ausgesprochen wird.
  • Während jeder Veranstaltung sind die Betreuer bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr. Sie sind berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn diese das Gelingen der Veranstaltung gefährden. In diesem Falle werden die Kosten für die Rückführung des Teilnehmers den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Bereits gebuchte Leistungen (z. B. Verpflegung) können nicht zurückerstattet werden. Treten zwingende Gründe ein die Teilnehmerzahlen zu reduzieren, behalten wir uns vor, erforderliche Einbuchungen zu stornieren.
  • Jeder Teilnehmer muss bei Auslandsfahrten im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder selbst verantwortlich, auch für die Gewährleistung eines entsprechenden Krankenversicherungsschutzes.
  • Eine Reiserücktrittversicherung wird empfohlen; bei Freizeiten im Ausland empfehlen wir auch den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Und so meldet Ihr euch an

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Anmeldung und Auskünfte:

Margit Lungauer
Bürger- und Verwaltungszentrum
D.-Martin-Luther-Str. 3
Zi-Nr. 4.07
93047 Regensburg
Tel. (0941) 507-1552
Fax: (0941) 507-4559

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