Vorsorgeuntersuchungen

Nutzen Sie die Chancen der Vorsorgeuntersuchungen. Auskünfte erteilen Ihnen gerne Ihr Hausarzt, das Gesundheitsamt und Ihre Krankenkasse.

Vorsorgeuntersuchungen: Zeitpunkt:
Vorsorgeuntersuchung U1: bei der Geburt
Vorsorgeuntersuchung U2: 3. - 10. Lebenstag
Vorsorgeuntersuchung U3: 4. - 6. Lebenswoche
Vorsorgeuntersuchung U4: 3. - 4. Monat
Vorsorgeuntersuchung U5: 6. - 7. Monat
Vorsorgeuntersuchung U6: 10. - 12. Monat
Vorsorgeuntersuchung U7: 21. - 24. Monat
Vorsorgeuntersuchung U7a 34. - 36. Lebensmonat
Vorsorgeuntersuchung U8: 43. - 48. Monat
Vorsorgeuntersuchung U9: 60. - 64. Monat
Vorsorgeuntersuchung U10*: 7. - 8. Lebensjahr
Vorsorgeuntersuchung U11*: 10. - 11. Lebensjahr
Vorsorgeuntersuchung J1 13. - 15. Lebensjahr
Vorsorgeuntersuchung J2*: 17. - 18. Lebensjahr
Krebsvorsorge für Frauen jährlich ab 30. Lebensjahr
Krebsvorsorge für Männer

jährlich ab 45. Lebensjahr

 * Diese Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet! 

 

Untersuchungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzes 

  • Erste Untersuchung:  beim Eintritt in das Berufsleben unter 18 Jahren
  • Nachuntersuchung nach einem Jahr, wenn der Jugendliche bis dahin noch nicht 18 Jahre alt ist

Durchführung der Untersuchung bei jedem beliebigen Arzt. Formblätter hierzu werden durch Schulen oder vom Gewerbeaufsichtsamt verteilt.

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