Mutterschutz

Mutterschutz besteht für pflichtversicherte Mütter:

von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt und falls die Sechswochenfrist nicht eingehalten wird, 12 Wochen, zuzüglich der nicht verbrauchten Tage aus der Sechswochenfrist) bei Lohnfortzahlung.

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