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Rechtsextremismus

Was bedeutet rechtsextrem bzw. rechtsradikal?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet als Arbeitsdefinition:

[Rechtsextremismus ist] ... eine unterschiedlich ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.

Der Begriff wird hier der im Grundgesetz verankerten und vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGo) gegenübergestellt.

In einem Verbotsurteil benennt es folgende grundlegenden Prinzipien der FdGo:

  • Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip und
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Der Verfassungsschutz nennt heute diejenigen Bestrebungen rechtsextrem, die diesen Kernbestand langfristig zu Gunsten einer verschieden definierten Volksgemeinschaft beseitigen wollen. Bekämpft eine Gruppe oder Partei nach Einschätzung der Bundesbehörden dauerhaft und aktiv einige oder alle dieser Grundprinzipien, dann kann ein Verbotsverfahren gegen sie eingeleitet werden.

Die Feststellung einer rechtsextremen Zielsetzung hängt jedoch nicht von diesem Verfahren und tatsächlichen Verbot ab. Im Fall des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens zum Beispiel hält das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ausdrücklich für gegeben, und der Verfassungsschutz stuft sie als rechtsextreme Partei ein.

Insofern unterscheiden die Bundesbehörden den Rechtsextremismus bisher nicht eindeutig vom Rechtsradikalismus. Beide Begriffe lassen sich aufgrund der Vielfalt der dazu gehörenden Handlungs- und Denkweisen nicht klar abgrenzen. Überdies hat sich ihre Bedeutung gewandelt:

Nach früherem amtlichen Sprachgebrauch galt Rechtsextremismus in der Bundesrepublik als gerade noch mögliche und erlaubte Spielart der parlamentarischen Demokratie an ihren extremen Rändern. Rechtsradikalismus (von lat. radix = die Wurzel) dagegen galt als die gefährlichere Form, die die parlamentarische Demokratie an der Wurzel ausrotten wolle.

Heute definiert man Radikalismus umgangssprachlich meist umgekehrt: nämlich so, dass er weniger extrem sei und mehr die Einstellung als das Verhalten betreffe, während der Extremismus nicht vor Gewalt gegen die Verfassungsordnung zurückschrecke.

Da sich die Begriffe letztlich nur durch ihr Ziel, nicht durch ihre Methoden eindeutig bestimmen lassen, verwirft die heutige Politologie meist die Unterscheidung des Extremen vom Radikalen. Zugleich verwenden einige Politologen Extremismus jedoch weiterhin als gemeinsamen Oberbegriff zur Einordnung verschiedener politischer Strömungen und Organisationen, die im Gegensatz zur FdGo stehen würden.