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Dienstleistungen

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Beschreibung

Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sog. Altlastenkataster erfasst (BayBodSchG Art. 3).

Sie erhalten Auskünfte aus dem Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufinteressent) nachweisen können.  

Die Auskunft wird auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes erteilt.

Daten über Grundstücke - sowohl mit als auch ohne Altlastenverdacht - sind personenbezogene Daten. Aus diesem Grund werden entsprechende Auskünfte nur an den Eigentümer oder eine hierzu ermächtigte Person erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt "Auskunft aus dem Altlastenkaster"
  • Lageplan
  • Einverständniserklärung des Eigentümers, falls Sie nicht der Eigentümer sind

 

Gebühren

Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)

Kontakt

Dr. Regina Elsner

Umweltamt

IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.02093055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2310
Fax: (0941) 507-4319
Dr. Elisabeth Maiereder

Umweltamt

IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.01393055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2317
Fax: (0941) 507-4319
Wolfgang List

Umweltamt

IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 1.01393055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2314
Fax: (0941) 507-4319