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Dienstleistungen

Registrierung und Meldung von Lebensmittelunternehmen

Beschreibung

Um eine weitgehende Überwachung der Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion sicherzustellen, hat die EU eine Registrierpflicht des Lebensmittelunternehmers eingeführt.

Alle Lebensmittelunternehmen sind daher der zuständigen Behörde zwecks Eintragung zu melden. Auch wichtige Änderungen der Tätigkeit oder die Abmeldung eines Betriebes sind anzeigepflichtig, um die Kenntnisse über die Betriebe stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Dabei ist es gleichgültig, ob dieTätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht und ob das Unternehmen öffentlich oder privat ist. Hierzu zählen u. a. Gastronomie- und Imbissbetriebe, Bäckereien, Metzgereien, der Handel mit Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungsmittel) sowie Jäger.

Als Meldung gelten auch die Gewerbe-Anmeldung bzw. Gewerbe-Abmeldung beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr.

Lebensmittelunternehmer, die kein Gewerbe ausüben (z. B. Jäger, Vereine o.ä.) müssen das Lebensmittelunternehmen beim Umwelt- und Rechtsamt der Stadt Regensburg anmelden.

Rechtsgrundlage

Art. 1 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 31 Abs. 1 Buchst. a und b Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

Kontakt

Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bruderwöhrdstraße 15 b93055 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
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Telefon: (0941) 507-3319
Fax: (0941) 507-4319