Freiwillige Leistungen im Bereich Soziales, Freie Wohlfahrtsverbände
Zuständig
Beschreibung
Die Stadt Regensburg gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen" (Stadtrecht Nr. 10.4.3).
Zuwendungen sind Haushaltsmittel der Stadt, die als freiwillige Leistungen (ohne Rechtsanspruch) den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den sozialen Initiativen zur Erfüllung bestimmter sozialer Zwecke einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden.
Von der Förderung ausgenommen sind Sozialstationen, ambulante sozialpflegerische Dienste, ambulante Krankenpflege, ambulante Hauspflege sowie alle Projekte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Dokumente
Kontakt
Amt für Soziales