Logo Stadt Regensburg

Dienstleistungen

Geburt

Beschreibung

Geburt in Regensburg

Das Standesamt Regensburg beurkundet die Geburt eines Kindes, wenn dieses im Stadtgebiet Regensburg geboren ist. Auch Kinder, die nicht lebend zur Welt kommen, werden registriert. 

Geburt im Ausland

Ist eine deutsche Person im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag beim Standesamt Regensburg nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Eltern den aktuellen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben. Eine Verpflichtung zur Nachbeurkundung besteht nicht. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder. Wenn aktuell kein Wohnsitz im Bundesgebiet vorhanden ist, ergibt sich die Zuständigkeit aus dem letzten inländischen Wohnsitz der antragsberechtigten Personen. 

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss zur Beurkundung des Vaters im Geburtenregister des Kindes die Vaterschaft duch den leiblichen Vater anerkannt oder durch ein Gericht festgestellt werden. In manchen Ländern müssen auch Mütter die Mutterschaft förmlich anerkennen. Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter des Kindes dem Anerkenntnis zustimmt. Die Beurkundung der Erklärungen ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt einen Termin.

Online-Terminvereinbarung - Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt

Zuständig für die öffentliche Beurkundung der Erklärungen sind unter anderem Standesämter und Jugendämter. Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eine Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.

Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)

Wenn ein Kind vor Vollendung der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren wurde und ein Gewicht von unter 500g bei der Geburt hatte, besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt. In diesem Fall können Sie einen Termin vereinbaren.

Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein Kind ausländischer Eltern, welches in Deutschland geboren wurde, erwirbt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (für Schweizer Bürger oder deren Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis-CH) besitzt. Wir bitten in solchen Fällen die zuständige Ausländerbehörde darum zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese ist Ansprechpartner bei Fragen rund um diese Art des Staatsangehörigkeitserwerbs.

Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema "Geburt": Geburt-FAQ 

Ihre Frage war nicht dabei ? Den Bereich "Geburt" erreichen Sie per Email unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0cnViZWdfdG1hc2VkbmF0cw== oder unter der Telefonnummer 0941/507-1347.

Erforderliche Unterlagen

Geburt in einer Regensburger Klinik

Wenn ein Kind in einer Regensburger Klinik zur Welt kommt, muss die Geburt von der Klinik angezeigt werden. Füllen Sie hierzu bitte die Geburtsanzeige, welche Sie dort erhalten, vollständig aus und reichen Sie das Dokument unterschrieben bei der Klinikverwaltung zur Bestätigung der Angaben und Weitergabe an das Standesamt ein. 

Hausgeburt in Regensburg

Wenn ein Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen die Eltern die Geburt persönlich beim Standesamt des Geburtsorts anzeigen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Es wird ein Arztbrief oder eine Bestätigung der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, sowie eine schriftliche Erklärung des sorgeberechtigten Elternteils / der sorgeberechtigten Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes benötigt. 

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt erst, wenn alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorliegen. 

Unterlagen für Beurkundungen senden Sie bitte immer unter Angabe des Geburtsdatums und des Namens des Kindes per Post an: Stadt Regensburg, Standesamt, D.Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg

Ihre Unterlagen können Sie auch in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Bürgerzentrums der Stadt Regensburg einwerfen oder während unserer Öffnungszeiten persönlich einreichen. Bitte beschriften Sie den Umschlag mit Geburtsdatum und Name Ihres Kindes, damit dieser zugeordnet werden kann. 

Eingereichte Originaldokumente erhalten Sie nach der Beurkundung wieder zurück. 

Fristen/Dauer

Die Geburt muss innerhalb einer Woche (der Tag der Geburt des Kindes zählt nicht mit) von der Klinikverwaltung, bzw. bei Hausgeburten durch die Eltern, beim Standesamt angezeigt werden. Eine Totgeburt ist spätestens bis zum dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzuzeigen. 

Die Beurkundung der Geburt mit Erstellung von beantragten Geburtsurkunden erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen im Regelfall innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 10 Tagen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieses Zeitraums von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie kontaktieren. Der Versand der Urkunden erfolgt in der Regel postalisch. 

Gebühren

Geburt in Regensburg

Für die Beurkundung einer Geburt fallen keine Gebühren an. Im Rahmen dieser Erstbeurkundung erhalten Eltern einmalig und gebührenfrei drei zweckgebundene Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse. Falls die Ausstellung weiterer Urkunden gewünscht ist, fallen zusätzlich Gebühren i.H.v. 12,- Euro/Stück an. Zusätzliche Kosten können für erforderliche Amtshandlungen (z.B. Namenserklärungen) entstehen.

Geburt im Ausland

Die Grundgebühr für eine Nachbeurkundung beträgt 70,- Euro zuzüglich weiterer anfallender Gebühren für erforderliche Amtshandlungen (beispielsweise Namenserklärungen) und zu erstellende Urkunden.

Kontakt

Sachgebiet Standesamtswesen
D.-Martin-Luther-Straße 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1342
Fax: (0941) 507-4348

zusätzliche Kontaktinfos