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Dienstleistungen

Verzeichnis zur "Abstandssicherung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO"

Beschreibung

Abstandsflächen und brandschutzrechtlich erforderliche Abstände nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO können ohne Eintragung ins Grundbuch übernommen werden. Hierfür verwenden Sie bitte das Formblatt, das Sie auf den Seiten der Obersten Baubehörde herunterladen können. Diese Abstands-Übernahmeerklärungen erfasst das Bauordnungsamt in einer Datei, dem sog. Verzeichnis zur "Abstandssicherung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO".

Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auf formlosen Antrag hin Auskünfte aus diesem Verzeichnis erhalten.

Wichtige Hinweise

Das Formblatt zur Abstandsflächenübernahme finden Sie hier:

Formulare der Obersten Baubehörde in Bayern 

Kontakt

Matthias Sefer

Bauordnungsamt

Neues Rathaus
Minoritenweg 4 Zimmer: 3.06493047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2634
Fax: (0941) 507-4639