Verzeichnis zur "Abstandssicherung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO"
Beschreibung
Abstandsflächen und brandschutzrechtlich erforderliche Abstände nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO können ohne Eintragung ins Grundbuch übernommen werden. Hierfür verwenden Sie bitte das Formblatt, das Sie auf den Seiten der Obersten Baubehörde herunterladen können. Diese Abstands-Übernahmeerklärungen erfasst das Bauordnungsamt in einer Datei, dem sog. Verzeichnis zur "Abstandssicherung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO".
Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auf formlosen Antrag hin Auskünfte aus diesem Verzeichnis erhalten.
Wichtige Hinweise
Das Formblatt zur Abstandsflächenübernahme finden Sie hier:
Kontakt
Matthias Sefer