Prüfung von Baustatik
Zuständig
Beschreibung
Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung prüft das Bauordnungsamt den Nachweis der Standsicherheit tragender Bauteile , einschließlich ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit (Berechnungen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen).
Die Entscheidung, ob diese bautechnische Prüfung bei Sonderbauten im Haus erfolgt oder ob hierfür ein Prüfingenieur oder Prüfamt für Standsicherheit beauftragt wird, trifft ausschließlich das Bauordnungsamt.