Anlagengenehmigungen und Anzeigen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Zuständig
Beschreibung
Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von bestimmten industriellen und gewerblichen Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Genehmigungspflichtig sind die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen.
Das Umweltamt führt die notwendigen Genehmigungsverfahren durch und erteilt Auskunft über Umfang und Ablauf des Verfahrens.
Nicht wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage sind der Behörde grundsätzlich anzuzeigen (§ 15 BImSchG).
Fristen/Dauer
Bitte beachten Sie, dass im Verfahren auch zahlreiche stadtinterne und externe Fachstellen durch das Umweltamt beteiligt werden (z.B. Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsichtsamt, Bauordnungsamt, Amt für Brand- und Zivilschutz). Reichen Sie Ihre Unterlagen daher bitte frühzeitig ein.
Wichtige Hinweise
Das Umweltamt der Stadt Regensburg ist bestrebt, BImSch-Genehmigungsverfahren so zügig wie möglich durchzuführen. Ein vollständig eingereichter BImSch-Antrag ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung.
Wir empfehlen zur Abstimmung des Verfahrens und der notwendigen Unterlagen eine frühestmögliche Kontaktaufnahme mit dem Umweltamt.