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Dienstleistungen

Umweltinformationsgesetz

Beschreibung

Erteilung von Auskünften gemäß dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG):

Gemäß Art. 3 Abs. 1 BayUIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes grundsätzlich einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Ferner bedarf der Antrag weder einer Begründung noch eines besonderen rechtlichen Interesses des Antragstellers. Der Anspruch umfasst die Auskunft bezüglich Umweltinformationen, welche der Stadt Regensburg vorliegen.

Das Umweltamt prüft den Auskunftsantrag und erteilt die Auskunft oder lehnt die Auskunftserteilung unter Darlegung der Gründe ab. Der Auskunftsanspruch kann insbesondere dann abgelehnt werden, sofern die begehrte Umweltinformation nicht vorliegt oder der Schutz öffentlicher beziehungsweise sonstiger Belage dem Auskunftsbegehren des Antragstellers gem. Art. 7, 8 BayUIG entgegensteht.

Erforderliche Unterlagen

Für den Auskunftsantrag ist kein gesondertes Formular erforderlich. Sofern sich Ihr Antrag jedoch auf die Auskunft aus dem Altlastenkataster bezieht, verwenden Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular „Auskunft aus dem Altlastenkataster“.

Zudem ist für grundstücksbezogene Auskunftsanträge eine Vollmacht beziehungsweise Einwilligung des Eigentümers vorzulegen, sofern Eigentümer und Antragssteller nicht identisch sind.

Wichtige Hinweise

Bitte legen Sie bei der Antragsstellung konkret dar, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird.

Gebühren

Die Erteilung einer Auskunft nach dem BayUIG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Kostengesetz erhoben und hängt vom jeweiligen Umfang der begehrten Auskunft ab.

Rechtsgrundlage

Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG)

Kontakt

Abteilung Umweltverfahren
Bruderwöhrdstraße 15 b93055 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1314
Fax: (0941) 507-4319