Altlasten
Beschreibung
Bei Altlasten handelt es sich um Altablagerungen oder Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Diese sind in den letzten 100 Jahren insbesondere aus Unkenntnis und fehlender Technik entstanden.
Für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben, die u.a. aus Bodenschutzgesetzen, Abfallgesetz und Wassergesetzen bestehen, ist eine Zusammenarbeit, Information und Beratung der Beteiligten - Grundstückseigentümer, Ingenieurbüros, Architekten, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsichtsamt, Wasserwirtschaftsamt und Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten - unerläßlich.
Altlasten und altlastenverdächtige Flächen werden in einem Altlastenkataster erfasst.
Weitere Informationen:
Formulare
Rechtsgrundlage
Bundesbodenschutzgesetz
Bundesbodenschutzverordnung
Bayerisches Bodenschutzgesetz