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Dienstleistungen

Hundesteuer

Beschreibung

Die Stadt Regensburg erhebt Hundesteuer gemäß der geltenden Satzung nach Art. 1,2, und 3 KAG.

Fristen/Dauer

Als Halter eines über vier Monate alten Hundes unterliegen Sie in der Stadt Regensburg der Hundesteuerpflicht. 

Wichtige Hinweise

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an die Email-Adresse: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRyZXVldHNlZG51aA==

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Heike Herr, Tel. (0941) 507-92045, Zimmer 2.2.16

Gebühren

Die Hundesteuer beträgt jährlich für den ersten Hund 80 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 120 €.

Kontakt

Heike Herr

Stadtkämmerei

Kastenmaierstraße 1 Zimmer: 2.2.1693055 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-92045
Fax: (0941) 507-861202