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Dienstleistungen

Grundstücksteilungen

Beschreibung

Grundstücksteilungen können ohne behördliche Genehmigung vorgenommen werden.
Die Beteiligten müssen selbst sicherstellen, dass die Grundstücksteilungen nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes stehen oder gegen eine bestandskräftige Baugenehmigung verstoßen.
Ansonsten wäre das Bauordnungsamt gezwungen, gegen die Grundstücksteilung mit einer Anordnung vorzugehen.

Das Bauordnungsamt bietet daher eine entsprechende Beratung an.
Eine formlose Anfrage mit Lageplan reicht aus.

Kontakt

Matthias Sefer

Bauordnungsamt

Neues Rathaus
Minoritenweg 4 Zimmer: 3.06493047 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2634
Fax: (0941) 507-4639