Amtliche Auszüge aus der Stadtgrundkarte
Beschreibung
Ausgabe von amtlichen Auszügen aus der Stadtgrundkarte.
Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung des Amtes für Stadtentwicklung.
Der in der Bauvorlagenverordnung geforderte Katasterauszug kann bei den staatlichen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung angefordert werden.
Gebühren
Auf Anfrage
Kontakt
Abteilung Vermessung und Kartographie