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Dienstleistungen

Dichtheitsprüfung

Beschreibung

Abwasserleitungen müssen dicht sein. Auch Grundstückseigentümer sind daher durch Gesetze und technische Normen zur Dichtheitsprüfung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage verpflichtet. 

Wichtige Hinweise

Beim Neubau oder der Sanierung werden Ihre Pflichten zur Dichtheitsprüfung in der Entwässerungsgenehmigung geregelt. Für Wiederholungsprüfungen im Bestand gelten Fristen. Detailliertere Informationen haben wir in den Dokumenten weiter unten für Sie zusammengefasst.

Auch wenn Sie "nur" Pflasterarbeiten planen, empfehlen wir, die Bestandsleitungen inspizieren und Schäden sanieren zu lassen. So können Sie eventuell notwendige Aufgrabungen durchführen lassen, bevor Sie beispielsweise die Hofflächen oder den Garten neu gestalten. 

Mehr über die Dichtheitsprüfung und Sanierungsarbeiten erfahren Sie in unserem Informationsfilm zur Grundstücksentwässerung.

Kontakt

Grundstücksentwässerung
Minoritenweg 693047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
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